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Schema: Baumbach'sche Formel

21. März 2026

5 Kommentare


Wie gehst Du vor, wenn du die Kostenverteilung anhand der Baumbach'schen Formel berechnen musst?

  1. Gerichtskosten

    1. Fiktiven Streitwert berechnen, in den sämtliche Angriffe des gesamten Prozesses einfließen

    2. Verlustanteil der Beteiligten an den einzelnen Angriffen ermitteln

    3. Den Gesamtverlust der einzelnen Beteiligten ins Verhältnis zum fiktiven Streitwert setzen

      Dies entspricht dann der Kostenquote bzgl. der Gerichtskosten.

  2. außergerichtliche Kosten

    1. alle Streitpositionen ermitteln, an denen die jeweiligen Beteiligten Anteil haben

    2. Gewinnanteil der einzelnen Beteiligten an ihren jeweiligen Streitpositionen ermitteln

    3. Gewinnanteil des Einzelnen ins Verhältnis zu seinen Gesamtstreitpositionen setzen

      Dies muss für jede einzelne Partei durchgeführt werden, um zu berechnen, welchen Anteil der außergerichtlichen Kosten die jeweilige Partei zu tragen hat.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

flari0n

flari0n

16.10.2023, 00:21:34

Wieso ist hier an manchen Stellen vom „Gewinnanteil“ die Rede? Ausschlaggebend ist doch nach § 91 I 1 ZPO immer der Grad des Unterliegens. Verwirrend ist

da

s insbesondere, weil abwechselnd auch (korrekt) von „Verlustanteil“ die Rede ist.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

16.10.2023, 16:23:24

Hallo flarion, der Gewinnanteil der einen Partei ist zugleich der Verlustanteil der anderen Partei. Es gilt also der Grundsatz,

da

ss derjenige, der verliert, bezahlt bzw.

da

ss derjenige, der nicht verliert, auch nicht bezahlen muss. Letztlich handelt es sich hier also um zwei Seiten derselben Me

da

ille. Wichtig bei der Baumbach'schen Formel ist,

da

ss man letztlich Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten sauber bei der Berechnung differenziert. Um dies auch sprachlich plastischer zu machen, wird hier insofern bei den Gerichtskosten auf den Unterliegensanteil abgestellt (wer zahlt die Gerichtskosten?) und auf den Gewinnanteil bei den außergerichtlichen Kosten (wie viel meiner außergerichtlichen Kosten werden übernommen?). Dies bietet sich insofern an, als es bei den außergerichtlichen Kosten keiner Tenorierung des Teils be

da

rf, bezüglich dem eine Partei unterlegen ist. In Höhe ihres Unterliegensanteils werden ihr die außergerichtlichen Kosten nämlich nicht erstattet. Ich hoffe, es ist

jetzt

etwas deutlicher geworden. Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

flari0n

flari0n

21.10.2023, 20:16:39

Ich verstehe,

da

s ergibt di

da

ktisch Sinn.

Da

nke!