Prozessrecht & Klausurtypen
Die strafrechtliche Urteilsklausur
Grundbestandteile des Urteils
Bestandteile des Tenors eines Strafurteils
Schema: Bestandteile des Tenors eines Strafurteils
16. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (17.274 mal geöffnet in Jurafuchs)
Der Tenor ist der wichtigste Teil des Urteils. Dessen notwendiger Inhalt ist in § 260 StPO partiell geregelt. Wie baust Du den Tenor im Falle einer Verurteilung auf?
Schuldspruch
Im Falle der Verurteilung muss der Tenor, die zugrunde liegenden Straftaten rechtlich bezeichnen. Es muss klar werden, wonach sich der Angeklagte schuldig gemacht hat. Dazu sind die gesetzlichen Überschriften der Tatbestände sowie die echten qualifizierten Begehungsweisen zu benennen. zB "Der Angeklagte ist des besonders schweren Raubes in zwei Fällen und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig."
Verurteilung
Es muss klar werden, wozu der Angeklagte verurteilt wird. Im Falle von Tatmehrheit ist lediglich die Gesamtstrafe anzugeben. zB "Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt."
(ggf. Entscheidung über zivilrechtliche Entschädigung des Verletzten im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO))
Ein Ausspruch über den Adhäsionsantrag des Verletzten erfolgt im Urteil, wenn der Antrag zulässig und ganz oder teilweise begründet ist und sich zudem für die Erledigung im Strafverfahren eignet. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung nur dem Grunde nach und nicht in einer bestimmten Höhe. Bei positivem Ausspruch über einen Adhäsionsantrag kann das Gericht die konkrete Höhe der Entschädigungssumme beziffern (vgl. § 406 Abs. 1 S. 2 StPO). Beispiel: "Die Adhäsionsansprüche des Nebenklägers sind dem Grunde nach gerechtfertigt. Es wird festgestellt, dass die Adhäsionsansprüche auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen."
In der Klausur ist das Adhäsionsverfahren selten. Kosten
zB "Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens."
Angewendete Vorschriften
zB: "Angewandte Vorschriften: §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB."
(ggf. Entschädigungsansprüche (StrEG))
zB "Die Angeklagte ist für die in der Zeit vom 14. März 2021 bis zum 21. Oktober 2021 vollzogene Untersuchungshaft aus der Staatskasse zu entschädigen."
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
3.11.2021, 18:27:40
Fände die Aufgabe noch besser, wenn in den Erklärungstexten Formulierungsbeispiele zu den einzelnen Punkten aufgeführt wären, insbesondere für die ersten beiden :) Zudem wäre eine kurze Erläuterung super, welche Arten von Nebenentscheidungen gemeint sein können (u. a. Bewährung?)

Lukas_Mengestu
4.11.2021, 13:37:35
Hallo TeamRahad, wir haben die Aufgabe nun entsprechend ergänzt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team

TeamRahad 🧞
4.11.2021, 13:42:56
Cool, danke! :))
MLena
22.5.2024, 17:18:11
Die angewendeten Vorschriften sind ja nicht Teils des Tenors selbst, sondern stehen direkt hinter diesem. Vllt könnte man das irgendwie kenntlich machen? Sonst könnte das in der Klausur vllt zu Unklarheiten führen bei der Aufgabenstellung : )
sparfüchsin
4.6.2025, 08:30:37
Ja bitte, vor allem, weil es im Aufbauschema des Urteils auch zwischen Tenor und Gründen genannt wird. Dachte nämlich jetzt schon, man müsste die mehrmals aufführen
Moritz94
1.7.2025, 23:45:52
Bitte in der Erklärung zu I. das erste Komma (nach "Tenor") entfernen.