Schema: Bestandteile des Tenors eines Strafurteils

5. Januar 2025

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Der Tenor ist der wichtigste Teil des Urteils. Dessen notwendiger Inhalt ist in § 260 StPO partiell geregelt. Wie baust Du den Tenor im Falle einer Verurteilung auf?

  1. Schuldspruch

    Im Falle der Verurteilung muss der Tenor die zugrunde liegenden Straftaten rechtlich bezeichnen. Es muss klar werden, wonach sich der Angeklagte schuldig gemacht hat. Dazu sind die gesetzlichen Überschriften der Tatbestände sowie die echten qualifizierten Begehungsweisen zu benennen. zB "Der Angeklagte ist des besonders schweren Raubes in zwei Fällen und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig."

  2. Verurteilung

    Es muss klar werden, wozu der Angeklagte verurteilt wird. Im Falle von Tatmehrheit ist lediglich die Gesamtstrafe anzugeben. zB "Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt."

  3. (ggfs. Entscheidung über zivilrechtliche Entschädigung des Verletzten im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO))

    Ein Ausspruch über den Adhäsionsantrag des Verletzten erfolgt im Ur teil, wenn der Antrag zulässig und ganz oder teilweise begründet ist und sich zudem für die Erledigung im Strafverfahren eignet. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung nur dem Grunde nach und nicht in eine bestimmten Höhe. Bei positivem Ausspruch über einen Adhäsionsantrag kann das Gericht die konkrete Höhe der Entschädigungssumme beziffern (vgl. § 406 Abs. 1 S. 2 StPO). Beispiel: "Die Adhäsionsansprüche des Nebenklägers sind dem Grunde nach gerechtfertigt. Es wird festgestellt, dass die Adhäsionsansprüche auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen." In der Klausur ist das Adhäsionsverfahren selten.

  4. Kosten

    zB "Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens."

  5. Angewendete Vorschriften

    zB: "Angewandte Vorschriften: §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB."

  6. (ggfs. Entschädigungsansprüche (StrEG))

    zB "Die Angeklagte ist für die in der Zeit vom 14. März 2021 bis zum 21. Oktober 2021 vollzogene Untersuchungshaft aus der Staatskasse zu entschädigen."

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