Schema: Geldwäsche (§ 261 StGB)

13. April 2025

3 Kommentare

4,8(11.366 mal geöffnet in Jurafuchs)


Welche Reihenfolge bietet sich zur Prüfung des Straftatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) an?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Rechtswidrige Vortat

      2. Tatobjekt: Gegenstand, der aus rechtswidriger Vortat herrührt

      3. Tathandlung: Verbergen, Umtauschen etc. in Vereitelungsabsicht, Verschaffen, Verwahren bzw. Verwenden, Inverkehrbringen und Verschleiern der Herkunft

      4. Tatbestandsausschluss: Strafloser Vorerwerb, § 261 Abs. 1 S. 2 StGB

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Leichtfertigkeit (Strafverteidiger: Kenntnis) bzgl. Herrühren aus Vortat, § 261 Abs. 6 StGB

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Besonders schwere Fälle, § 261 Abs. 5 StGB

  5. Tätige Reue, § 261 Abs. 8

  6. Strafausschließung für Selbstgeldwäsche, § 261 Abs. 7 StGB

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen