4,8(41.007 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)

21. März 2026

10 Kommentare


Wie prüfst Du den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB?

  1. Eigentum des Anspruchsstellers

    Eigentümer ist, wer nach Belieben mit einer Sache verfahren und andere Personen von der Einwirkung darauf ausschließen darf, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 S. 1 BGB).

  2. Besitz des Anspruchsgegners

    Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB kann sich sowohl gegen den mittelbaren (§ 868 BGB), als auch gegen den unmittelbaren (§ 854 Abs. 1 BGB) Besitzer richten.

  3. Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (§ 986 BGB)

    Es gibt absolute und relative Besitzrechte. Ein absolutes Besitzrecht besteht, wenn der Anspruchsgegner ein dingliches Recht an der Sache hat (z.B. Nießbrauch, Pfandrecht). Relative Besitzrechte ergeben sich aus obligatorischen Rechtsverhältnissen (z.B. Miete, Leihe).

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7

CR7

20.1.2024, 14:57:07

In der Regel kann man auch zuerst den Besitz prüfen

Charliefux

Charliefux

17.3.2024, 21:33:04

Am besten prüfst du hier Klausurtaktisch. Wenn du weißt,

da

ss du bei „Eigentum des …“ rausfliegst, prüfst du den Besitz zuerst, um die Punkte mitzunehmen. Andersrum ebenso.

Linne Hempel

Linne Hempel

11.10.2024, 17:12:07

Hey, ich habe

da

s Schema

jetzt

so eingestellt,

da

ss beide Reihenfolgen richtig sind. Wenn es sich nicht aus klausurtaktischen Gründen ergibt, würde ich aber mit der Prüfung des Eigentums beginnen. Denn es ist wohl sauberer, mit der Prüfung des Anspruchsstellers zu beginnen. Mit diesem „gängigen“ Aufbau seit ihr jedenfalls in der Klausur auf der sicheren Seite. Viele Grüße – Linne, für

da

s Jurafuchs–Team

BEN

benjaminmeister

22.2.2025, 21:23:22

@[Charliefux](56873)

da

s halte ich nicht für allgemeingültig. Festzustellen,

da

ss der Anspruchsgegner tatsächlich Besitzer ist, dürfte keine Punkte geben, wenn die Besitzlage relativ klar ist.

Da

mit verschwendet man nur kostbare Zeit.

BL

Blotgrim

1.8.2025, 08:15:11

Ich glaube den Satz "es kommt drauf an" gibt es nicht umsonst in unserem Studium 😅. Es gibt sicher Situation wo die eine oder die andere Reihenfolge besser ist. Man muss halt schauen was der Fall an Schwerpunkten hergibt.

SM2206

SM2206

28.10.2025, 04:03:26

Ich halte es tatsächlich für sinnvoll, den Besitz zuerst zu prüfen. V.a., wenn die Eigentumsprüfung umfangreicher ausfällt, die Besitzlage aber völlig klar ist, vergisst man diesen Prüfungspunkt leider sehr oft.

Da

s macht einen miserablen Eindruck, obwohl es sich nur um einen Flüchtigkeitsfehler handelt.

Celina

Celina

26.1.2026, 08:10:10

findet 985 auch auf grundstücke Abwendung?

Foxxy

Foxxy

26.1.2026, 08:10:38

Ja

. § 985 BGB gilt für alle Sachen, also auch für Grundstücke. Ziel ist die Verschaffung des Besitzes am Grundstück (Räumung und Herausgabe). Prüfung: - Eigentum des Anspruchstellers (bei Grundstücken regelmäßig die Grundbucheintragung) - Besitz des Anspruchsgegners (unmittelbar oder mittelbar) - Kein Recht zum Besitz (§ 986 BGB): dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) oder

obligatorische Rechte

(Miete/Pacht/Leihe). Relative Besitzrechte tragen nur, wenn sie vom Eigentümer oder einem gegenüber dem Eigentümer Berechtigten abgeleitet sind. Hinweis: Bei bloßen Störungen ohne Besitzentzug greift eher

§ 1004 BGB

. Die Durchsetzung erfolgt praktisch über Räumung.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen