Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
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Schema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
21. März 2026
10 Kommentare
Wie prüfst Du den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB?
Eigentum des Anspruchsstellers
Eigentümer ist, wer nach Belieben mit einer Sache verfahren und andere Personen von der Einwirkung darauf ausschließen darf, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 S. 1 BGB).
Besitz des Anspruchsgegners
Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB kann sich sowohl gegen den mittelbaren (§ 868 BGB), als auch gegen den unmittelbaren (§ 854 Abs. 1 BGB) Besitzer richten.
Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (§ 986 BGB)
Es gibt absolute und relative Besitzrechte. Ein absolutes Besitzrecht besteht, wenn der Anspruchsgegner ein dingliches Recht an der Sache hat (z.B. Nießbrauch, Pfandrecht). Relative Besitzrechte ergeben sich aus obligatorischen Rechtsverhältnissen (z.B. Miete, Leihe).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
20.1.2024, 14:57:07
In der Regel kann man auch zuerst den Besitz prüfen
Charliefux
17.3.2024, 21:33:04
Am besten prüfst du hier Klausurtaktisch. Wenn du weißt,
dass du bei „Eigentum des …“ rausfliegst, prüfst du den Besitz zuerst, um die Punkte mitzunehmen. Andersrum ebenso.
Linne Hempel
11.10.2024, 17:12:07
Hey, ich habe
das Schema
jetztso eingestellt,
dass beide Reihenfolgen richtig sind. Wenn es sich nicht aus klausurtaktischen Gründen ergibt, würde ich aber mit der Prüfung des Eigentums beginnen. Denn es ist wohl sauberer, mit der Prüfung des Anspruchsstellers zu beginnen. Mit diesem „gängigen“ Aufbau seit ihr jedenfalls in der Klausur auf der sicheren Seite. Viele Grüße – Linne, für
das Jurafuchs–Team
Blotgrim
1.8.2025, 08:15:11
Ich glaube den Satz "es kommt drauf an" gibt es nicht umsonst in unserem Studium 😅. Es gibt sicher Situation wo die eine oder die andere Reihenfolge besser ist. Man muss halt schauen was der Fall an Schwerpunkten hergibt.
SM2206
28.10.2025, 04:03:26
Ich halte es tatsächlich für sinnvoll, den Besitz zuerst zu prüfen. V.a., wenn die Eigentumsprüfung umfangreicher ausfällt, die Besitzlage aber völlig klar ist, vergisst man diesen Prüfungspunkt leider sehr oft.
Das macht einen miserablen Eindruck, obwohl es sich nur um einen Flüchtigkeitsfehler handelt.
Celina
26.1.2026, 08:10:10
findet 985 auch auf grundstücke Abwendung?
Foxxy
26.1.2026, 08:10:38
. § 985 BGB gilt für alle Sachen, also auch für Grundstücke. Ziel ist die Verschaffung des Besitzes am Grundstück (Räumung und Herausgabe). Prüfung: - Eigentum des Anspruchstellers (bei Grundstücken regelmäßig die Grundbucheintragung) - Besitz des Anspruchsgegners (unmittelbar oder mittelbar) - Kein Recht zum Besitz (§ 986 BGB): dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) oder
obligatorische Rechte(Miete/Pacht/Leihe). Relative Besitzrechte tragen nur, wenn sie vom Eigentümer oder einem gegenüber dem Eigentümer Berechtigten abgeleitet sind. Hinweis: Bei bloßen Störungen ohne Besitzentzug greift eher
§ 1004 BGB. Die Durchsetzung erfolgt praktisch über Räumung.
