Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
Schema: Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)
15. April 2025
6 Kommentare
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Wie prüfst Du den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB?
Eigentum des Anspruchsstellers
Eigentümer ist, wer nach Belieben mit einer Sache verfahren und andere Personen von der Einwirkung darauf ausschließen darf, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 S. 1 BGB).
Besitz des Anspruchsgegners
Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB kann sich sowohl gegen den mittelbaren (§ 868 BGB), als auch gegen den unmittelbaren (§ 854 Abs. 1 BGB) Besitzer richten.
Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (§ 986 BGB)
Es gibt absolute und relative Besitzrechte. Ein absolutes Besitzrecht besteht, wenn der Anspruchsgegner ein dingliches Recht an der Sache hat (z.B. Nießbrauch, Pfandrecht). Relative Besitzrechte ergeben sich aus obligatorischen Rechtsverhältnissen (z.B. Miete, Leihe).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7
20.1.2024, 14:57:07

Charliefux
17.3.2024, 21:33:04
Am besten prüfst du hier Klausurtaktisch. Wenn du weißt, dass du bei „Eigentum des …“ rausfliegst, prüfst du den B
esitz zuerst, um die Punkte mitzunehmen. Andersrum ebenso.

Linne_Karlotta_
11.10.2024, 17:12:07
Hey, ich habe das Schema jetzt so eingestellt, dass beide Reihenfolgen richtig sind. Wenn es sich nicht aus klausurtaktischen Gründen ergibt, würde ich aber mit der Prüfung des Eigentums beginnen. Denn es ist wohl sauberer, mit der Prüfung des Anspruchsstellers zu beginnen. Mit diesem „gängigen“ Aufbau seit ihr jedenfalls in der Klausur auf der sicheren Seite. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs–Team
benjaminmeister
22.2.2025, 21:23:22
@[Charliefux](56873) das halte ich nicht für allgemeingültig. Festzustellen, dass der
Anspruchsgegnertatsächlich B
esitzer ist, dürfte keine Punkte geben, wenn die B
esitzlage relativ klar ist. Damit verschwendet man nur kostbare Zeit.