Schema: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tatobjekt: Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum, abgeschlossene Diensträume

      2. Tathandlung: Eindringen (Var. 1) oder Verweilen (Var. 2)

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafantrag (§ 123 Abs. 2 StGB)

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