Schema: Freizügigkeit (Art. 21 AEUV)
Wie prüfst Du das allgemeinen Freizügigkeitsrecht (Art. 21 AEUV)?
Anwendbarkeit
Vorrang anwendbaren Primärrechts (v.a. Grundfreiheiten
Im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten ist die Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV subsidiär, die Grundfreiheiten spezieller. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Freizügigkeit vor allem für Personen relevant, die keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Vorrang anwendbaren Sekundärrechts (z.B. Freizügigkeitsrichtlinie)
Anwendungsbereich
Sachlicher Anwendungsbereich: Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten
Persönlicher Anwendungsbereich: Unionsbürger
Grenzüberschreitender Sachverhalt
Diskriminierung oder Beschränkung
Rechtfertigung
Einschränkungsmöglichkeit durch Primär- und Sekundärrecht (Schranke)
Einschränkungen der Mitgliedstaaten bei der Konkretisierung (Schranken- Schranken)
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