Schema: Freizügigkeit (Art. 21 AEUV)
25. Januar 2025
3 Kommentare
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Wie prüfst Du das allgemeinen Freizügigkeitsrecht (Art. 21 AEUV)?
Anwendbarkeit
Vorrang anwendbaren Primärrechts (v.a. Grundfreiheiten
Im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten ist die Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV subsidiär, die Grundfreiheiten spezieller. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Freizügigkeit vor allem für Personen relevant, die keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Vorrang anwendbaren Sekundärrechts (z.B. Freizügigkeitsrichtlinie)
Anwendungsbereich
Sachlicher Anwendungsbereich: Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten
Persönlicher Anwendungsbereich: Unionsbürger
Grenzüberschreitender Sachverhalt
Diskriminierung oder Beschränkung
Rechtfertigung
Einschränkungsmöglichkeit durch Primär- und Sekundärrecht (Schranke)
Einschränkungen der Mitgliedstaaten bei der Konkretisierung (Schranken- Schranken)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cmmmm
3.2.2022, 12:00:28
Hier wäre es ggfs. hilfreich den Begriff der Freizügigkeit zu definieren!
Lukas_Mengestu
4.2.2022, 10:25:36
Danke für den Hinweis, cmmmm. Wir bauen den Bereich des Europarechts zukünftig noch aus. Neben Fällen zur allgemeinen Freizügigkeit, werden wir dann auch noch eine Definitionsaufgabe ergänzen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
menschsuigeneris
30.12.2024, 16:46:57
Warum wird hier oft zwischen „Anwendungsbereich“ und „Schutzbereich“ unterschieden?