Schema: Freizügigkeit (Art. 21 AEUV)

21. November 2024

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Wie prüfst Du das allgemeinen Freizügigkeitsrecht (Art. 21 AEUV)?

  1. Anwendbarkeit

    1. Vorrang anwendbaren Primärrechts (v.a. Grundfreiheiten

      Im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten ist die Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV subsidiär, die Grundfreiheiten spezieller. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Freizügigkeit vor allem für Personen relevant, die keine Erwerbstätigkeit ausüben.

    2. Vorrang anwendbaren Sekundärrechts (z.B. Freizügigkeitsrichtlinie)

  2. Anwendungsbereich

    1. Sachlicher Anwendungsbereich: Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten

    2. Persönlicher Anwendungsbereich: Unionsbürger

    3. Grenzüberschreitender Sachverhalt

  3. Diskriminierung oder Beschränkung

  4. Rechtfertigung

    1. Einschränkungsmöglichkeit durch Primär- und Sekundärrecht (Schranke)

    2. Einschränkungen der Mitgliedstaaten bei der Konkretisierung (Schranken- Schranken)

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