Schema: Freizügigkeit (Art. 21 AEUV)

25. Januar 2025

3 Kommentare

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Wie prüfst Du das allgemeinen Freizügigkeitsrecht (Art. 21 AEUV)?

  1. Anwendbarkeit

    1. Vorrang anwendbaren Primärrechts (v.a. Grundfreiheiten

      Im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten ist die Freizügigkeit aus Art. 21 AEUV subsidiär, die Grundfreiheiten spezieller. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Freizügigkeit vor allem für Personen relevant, die keine Erwerbstätigkeit ausüben.

    2. Vorrang anwendbaren Sekundärrechts (z.B. Freizügigkeitsrichtlinie)

  2. Anwendungsbereich

    1. Sachlicher Anwendungsbereich: Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten

    2. Persönlicher Anwendungsbereich: Unionsbürger

    3. Grenzüberschreitender Sachverhalt

  3. Diskriminierung oder Beschränkung

  4. Rechtfertigung

    1. Einschränkungsmöglichkeit durch Primär- und Sekundärrecht (Schranke)

    2. Einschränkungen der Mitgliedstaaten bei der Konkretisierung (Schranken- Schranken)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CM

cmmmm

3.2.2022, 12:00:28

Hier wäre es ggfs. hilfreich den Begriff der Freizügigkeit zu definieren!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.2.2022, 10:25:36

Danke für den Hinweis, cmmmm. Wir bauen den Bereich des Europarechts zukünftig noch aus. Neben Fällen zur allgemeinen Freizügigkeit, werden wir dann auch noch eine Definitionsaufgabe ergänzen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

menschsuigeneris

menschsuigeneris

30.12.2024, 16:46:57

Warum wird hier oft zwischen „Anwendungsbereich“ und „Schutzbereich“ unterschieden?


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