Schema: Tatbestand Zivilurteil: Säumnis im Termin

4. März 2026

5 Kommentare

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Wie baust Du den Tatbestand bei einem Urteil nach einem ersten Versäumnisurteil wegen Säumnis im Termin auf?

  1. Einleitungssatz

  2. Unstreitiges

  3. Streitiges Klägervorbringen

  4. Kleine Prozessgeschichte

    1. Ladung zum Termin mit Daten

      „Das Gericht hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den … anberaumt und die Parteien mit Verfügung vom …, dem Beklagten zugestellt am …, geladen.“

    2. Feststellung des Ausbleibens des Beklagten im Termin

      „Der Beklagte ist ohne Angaben von Gründen nicht erschienen.“ oder „Der Beklagte hat nicht verhandelt.“

    3. Ursprünglicher Sachantrag des Klägers und Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

      „Der Kläger hat ursprünglich beantragt, den Beklagten zu verurteilen, … und hierüber durch Versäumnisurteil zu entscheiden.“

    4. Antragsgemäß erlassenes Versäumnisurteil

      „Das Gericht hat den Beklagten mit Versäumnisurteil vom … antragsgemäß zur Zahlung von … nebst Zinsen in Höhe von … verurteilt.“

    5. Datum der Zustellung des Versäumnisurteils

      Anders als bei Säumnis des Beklagten im schriftlichen Verfahren, kommt es bei Säumnis im Termin für den Beginn der Einspruchsfrist nur darauf an, wann das Versäumnisurteil dem Einspruchsführer, hier dem Beklagten, zugestellt wurde. „Das Versäumnisurteil wurde dem Beklagten am … zugestellt.“ Tipp: Schöner ist es, das Datum der Zustellung des Versäumnisurteils mit den Daten des Einspruchs zu verknüpfen. Ein Beispiel folgt in der nächsten Formulierungshilfe.

    6. Daten des Einspruchs und des Eingangs bei Gericht

      „Gegen dieses, dem Beklagten am … zugestellten Versäumnisurteil, hat der Beklagte mit Schriftsatz vom …, eingegangen bei Gericht am …, Einspruch eingelegt.“

  5. Aktueller klägerischer Antrag

    „Der Kläger beantragt nunmehr, das Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten.“

  6. Aktueller Antrag des Beklagten

    „Der Beklagte beantragt nunmehr, das Versäumnisurteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.“

  7. Streitiges Beklagtenvorbringen

  8. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MM

mmvw

25.2.2026, 14:58:26

Nr. 6: „Der Kläger hat mit Schriftsatz vom …, dem Gericht zugegangen am…“ Hier wäre es mE falsch

da

s

Da

tum des Schriftsatzes zu nennen, denn

da

s ist für die Entscheidungsgründe ohne Relevanz. Nur

da

s

Da

tum des Eingangs des Schriftsatzes bei Gericht ist zu nennen.

Jurafüchsen2025

Jurafüchsen2025

2.3.2026, 17:28:29

Ich denke,

da

ss du grundsätzlich

da

mit Recht hast, in der Praxis ist es allerdings sehr sehr üblich immer

da

s

Da

tum des Schriftsatzes mit aufzunehmen.

Da

her würde ich jetzt keinen klaren Verstoß gegen

da

s von dir angeführte Knappheitsgebot sehen, insbesondere

da

die Arbeiten im 2. Examen ja von Praktikern korrigiert werden.


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