Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)
4,8 ★ (89.034 mal geöffnet in Jurafuchs)
Schema: Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)
14. Mai 2026
2 Kommentare
Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung)
Neben einer einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) kommen als Grunddelikt auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder eine Körperverletzung im Amt (§§ 340 Abs. 1, 3 StGB) in Betracht.
Objektiver Tatbestand des § 223 StGB
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Qualifikation des § 226 StGB
Eintritt einer der in Nr. 1 – 3 genannten Folgen
Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge
Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz
30.3.2026, 17:45:35
Von der Reihenfolge her macht es wenig Sinn die objektive
Fahrlässigkeit(
Objektive Sorgfaltspflichtverletzungbei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs) vor der Objektiven Zurechnung bzw. dem tatbestandsspezifischen
Gefahrzusammenhangzu prüfen, weil die
objektive Sorgfaltspflichtverletzungja
das Äquivalent zur Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr bei den
Fahrlässigkeitsdelikten ist. Daher sollte man die objektive
Fahrlässigkeitvorher prüfen, sodass man dann im Rahmen der objektiven Zurechnung bzw. im Rahmen des tatbestandsspezifischen
Gefahrzusammenhangs prüfen kann, ob sich diese
rechtlich missbilligte Gefahrbzw.
Sorgfaltspflichtverletzungauch im Erfolg der schweren Folge realisiert hat.
Nils
7.5.2026, 18:29:33
Prof. Zöller von der Uni Trier scheint das in seinem Schema aber ebenfalls so zu handhaben, wie es hier dargestellt ist, wenn ich das richtig sehe (https://shorturl.at/7JIyE).
