Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)
Schema: Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)
30. August 2025
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Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung)
Neben einer einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) kommen als Grunddelikt auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder eine Körperverletzung im Amt (§§ 340 Abs. 1, 3 StGB) in Betracht.
Objektiver Tatbestand des § 223 StGB
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Qualifikation des § 226 StGB
Eintritt einer der in Nr. 1 – 3 genannten Folgen
Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge
Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)

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