Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
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Schema: Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
18. April 2026
7 Kommentare
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Merkmale des § 212 Abs.1 StGB: Tötung eines anderen Menschen
Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten
durch das der Täter zur Tötung bestimmt wird.
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Ausnahmefall § 16 Abs. 2 StGB: § 216 StGB ist auch dann einschlägig, wenn der Täter die privilegierenden Merkmale irrig annimmt.
Rechtswidrigkeit
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
G0d0fMischief
19.11.2024, 14:32:21
Werden die Prüfungspunkte
Kausalitätund
objektive Zurechnungi.R.d. objektiven Tatbestands unter a) Voraussetzungen des § 212 StGB angesprochen?
streicheldiepelzigewandxd26@gmail.com
2.1.2025, 08:44:08
Hi, ich weiß nicht, ob der Merksatz hier schon kursiert oder nicht, aber ich hab dazu gelernt, dass wer Paragraph 16 Abs. 2 sagt, muss an Paragraph 216 denken. Durch den Zahlendreher vergisst man § 216 in der Klausur nicht (wenn er sich nicht aufdrängt).
Celina
22.4.2025, 22:24:06
Voll gut danke!
Fiona_
2.3.2026, 09:14:21
Hi, mir ist aufgefallen, dass in diesem Schema gar nicht die Abgrenzung zur straflosen Suizidteilnahme/
Tatherrschaft(welche man nach der Bestimmung zur Tötung prüfen würde) angesprochen wird. Wie steht ihr dazu? Würdet ihr das ansprechen und falls
jawann? Ich habe nämlich schon bei ein paar Skripten (und hier jetzt eben auch) gesehen, dass es gar nicht thematisiert wird. Soweit ich weiß vertritt die Rspr. die Meinung, dass es entscheidend ist, wer das zum Tode führende Geschehen als Täter beherrscht hat. Dies richtet sich nach dem Gesamtplan der Tatbeteiligten. Gab sich der "Tote" in die Hand des anderen, weil er duldend von ihm den Tod entgegennehmen wollte, dann hatte jener die
Tatherrschaft. Im Gegensatz dazu stellt die Literatur zwar größtenteils auch auf die Kriterien der
Tatherrschaftab, allerdings wird die
Tatherrschafthier teilweise weniger in einer Gesamtbetrachtung bestimmt. Stattdessen fragt man sich, ob der Getötete sich im "point of no return" dem Tod noch selbst hätte entziehen können. (Wobei ich mich frage, wie das noch gehen soll 🤔)
Fiona_
2.3.2026, 09:16:09
@[Foxxy](180364)
