Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Schema: Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
16. Juli 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (57.272 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Merkmale des § 212 Abs.1 StGB: Tötung eines anderen Menschen
Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten
durch das der Täter zur Tötung bestimmt wird.
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Ausnahmefall § 16 Abs. 2 StGB: § 216 StGB ist auch dann einschlägig, wenn der Täter die privilegierenden Merkmale irrig annimmt.
Rechtswidrigkeit
Schuld
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief
19.11.2024, 14:32:21
Werden die Prüfungspunkte Kausalität und objektive Zurechnung i.R.d. objektiven Tatbestands unter a) Voraussetzungen des § 212 StGB angesprochen?

Susan
9.12.2024, 11:29:20
@[G0d0fMischief](217996) soweit ich weiß ja!
galapagosgarry
28.12.2024, 19:28:28
Ja, der objektive Tatbestand des § 212 StGB wird "normal" geprüft.
streicheldiepelzigewandxd26@gmail.com
2.1.2025, 08:44:08
Hi, ich weiß nicht, ob der Merksatz hier schon kursiert oder nicht, aber ich hab dazu gelernt, dass wer Paragraph 16 Abs. 2 sagt, muss an Paragraph 216 denken. Durch den Zahlendreher vergisst man § 216 in der Klausur nicht (wenn er sich nicht aufdrängt).

Celina
22.4.2025, 22:24:06
Voll gut danke!