ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitverkündung – Einstiegsfall – Beitritt/kein Beitritt, Interventionswirkung, Verjährungshemmung
K hat bei B eine Kamera mit einem unbehebbaren Mangel gekauft. Trotz Minderungserklärung durch K verweigert B eine Teilrückerstattung des Kaufpreises, weshalb K Klage erhebt. B verkündet daraufhin Lieferant L formgerecht den Streit. L hatte B die Kamera vor knapp zwei Jahren verkauft.
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Einstiegsfall zur Nebenintervention – rechtliches Interesse
K erhebt Schadensersatzklage gegen V. Er hat bei einem Unfall mit einem Auto, das er bei V gekauft hat, einen Schaden erlitten. Er hält die Mangelhaftigkeit des Wagens für die Unfallursache. H, der das Auto hergestellt und V verkauft hat, erklärt in einem Schriftsatz seinen Beitritt zum Rechtsstreit zur Unterstützung des V.