Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitverkündung – Einstiegsfall – Beitritt/kein Beitritt, Interventionswirkung, Verjährungshemmung
K hat bei B eine Kamera mit einem unbehebbaren Mangel gekauft. Trotz Minderungserklärung durch K verweigert B eine Teilrückerstattung des Kaufpreises, weshalb K Klage erhebt. B verkündet daraufhin Lieferant L formgerecht den Streit. L hatte B die Kamera vor knapp zwei Jahren verkauft.
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Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €3.000. Kurz nach Eintritt der Rechtshängigkeit tritt er den Zahlungsanspruch an D ab, der daraufhin seinen Beitritt zum Rechtsstreit als Nebenintervenient des K erklärt. B beantragt die Zurückweisung der Nebenintervention.
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Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
Kassandra (K) verklagt Pferdehändlerin Berta (B) auf €50.000 Schadensersatz, weil das gekaufte Pferd lahmt. Züchterin Z, von der B selbst das Pferd erworben hat, tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der B bei. K werden €10.000 zugesprochen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.