Definition: Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)
22. Februar 2025
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Was versteht man unter einer „Duldungsvollmacht“?
Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Dritte dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.
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