Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
Definition: Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
Wann gibt der Täter die weitere Ausführung der Tat auf (§ 24 Abs. 1 Alt. 1 StGB)?
Eine Aufgabe der Tat liegt vor, wenn der Täter von weiteren Maßnahmen zur Tatbestandsverwirklichung absieht, obwohl er die Tat noch für realisierbar hält.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!