Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
Definition: Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!
Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird (= formelle Betroffenheit).
Dies ist wegen § 19 GBO in der Regel der im Grundbuch Eingetragene (sog. Buchberechtigter). Dieser ist – wenn alle Voraussetzungen des § 894 BGB vorliegen – zur Abgabe der Zustimmungserklärung zur Grundbuchberichtigung verpflichtet.
Beachte: Dies musst du nicht auswendig lernen. Ein Blick in den § 894 BGB genügt.
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