Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)

Definition: Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)


Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!

Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird (= formelle Betroffenheit).

Dies ist wegen § 19 GBO in der Regel der im Grundbuch Eingetragene (sog. Buchberechtigter). Dieser ist – wenn alle Voraussetzungen des § 894 BGB vorliegen – zur Abgabe der Zustimmungserklärung zur Grundbuchberichtigung verpflichtet. Beachte: Dies musst du nicht auswendig lernen. Ein Blick in den § 894 BGB genügt.
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