Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
Definition: Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
28. Januar 2025
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Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!
Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird (= formelle Betroffenheit).
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