Definition: Notstand, entschuldigender (§ 35 StGB)
30. Juni 2025
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Was versteht man unter dem „entschuldigenden Notstand“ (§ 35 StGB)?
Der entschuldigende Notstand ist ein Entschuldigungsgrund, der eine Notstandslage, eine Notstandshandlung, einen Rettungswillen sowie die Unzumutbarkeit der Duldung einer Gefahr fordert.
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