Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)
Definition: Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)
Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?
Objektive Strafbarkeitsbedingungen werden solche Merkmale eines Strafgesetzes genannt, deren Verwirklichung zwar Voraussetzung der Strafbarkeit eines Verhaltens ist, die aber nicht Gegenstand der subjektiven Zurechnung sind.
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