Definition: Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

19. April 2025

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Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 2 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
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