Definition: Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

3. Juni 2025

2 Kommentare

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Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 2 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

VIC

Victoria1812

24.1.2025, 12:02:18

bei einer freiheitsstrafe von genau einem Jahr handelt es sich laut Abs. 1 um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

5.2.2025, 18:59:26

Hallo @[Victoria1812](274938), völlig richtig, ein Vergehen ist es nur dann, wenn die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Nichts anderes sagt aber doch unsere Lösung: "Vergehen sind

rechtswidrige Tat

en, die im Mindestmaß mit UNTER (!) einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit

Geld

strafe bedroht sind." Ich sehe dehalb gerade das Problem nicht. Falls Du hier Probleme mit der KI(-Lösung) hast, weil die KI zB insoweit nicht klar differenziert, gib mir gerne nochmal Bescheid. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team


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