Definition: Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

22. Februar 2025

2 Kommentare

4,8(1.663 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 2 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

VIC

Victoria1812

24.1.2025, 12:02:18

bei einer freiheitsstrafe von genau einem Jahr handelt es sich laut Abs. 1 um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

5.2.2025, 18:59:26

Hallo @[Victoria1812](274938), völlig richtig, ein Vergehen ist es nur dann, wenn die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Nichts anderes sagt aber doch unsere Lösung: "Vergehen sind

rechtswidrig

e Taten, die im Mindestmaß mit UNTER (!) einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind." Ich sehe dehalb gerade das Problem nicht. Falls Du hier Probleme mit der KI(-Lösung) hast, weil die KI zB insoweit nicht klar differenziert, gib mir gerne nochmal Bescheid. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen