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Definition: Verkehrssitte (§ 242 BGB)
4. April 2026
Was versteht man unter der „Verkehrssitte“ (§ 242 BGB)?
Die Verkehrssitte ist die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung der beteiligten Verkehrskreise.
Zu der Verkehrssitte gehören beispielsweise die Handelsbräuche, die Kaufleute im Handelsverkehr zu beachten haben (§ 346 HGB).
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