Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)
Definition: Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Eine Verbrechensverabredung ist die (ausdrückliche oder konkludente) ernst gemeinte Übereinkunft wenigstens zweier Personen, ein Verbrechen als Mittäter zu begehen oder einen Dritten gemeinsam zu einem Verbrechen anzustiften.
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