Definition: Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)
3. März 2026
7 Kommentare
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Was versteht man unter einem „extensiven“ Notwehrexzess?
Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
F. Rosenberg 🦅
26.11.2024, 17:52:08
Ich habe geschrieben: Ein extensiver Notwehrexzess ist der Fall, in dem der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr unter- oder überschreitet. Dies hat die KI als falsch bewertet.
Dabei ist auch der Fall ein extensiver Notwehrexzess, wenn der Täter vor der Notwehrlage zuschlägt. Beim extensiven Notwehrexzess ist doch schließlich zu unterscheiden zwischen - dem vorzeitigen extensiven Notwehrexzess und - dem nachzeitigen extensiven Notwehrexzess.
Quanzomania
18.1.2025, 16:16:17
Die Frage ist allerdings
dann: woran erkenne ich denn einen vorzeitigen extensiven Notwehrexzess, wenn keine Notwehrlage eintrifft?
F. Rosenberg 🦅
18.1.2025, 17:27:49
Die Notwehrlage ist immer eingetreten, wenn man Notwehrexzess problematisiert. Ohne eine Notwehrlage gibt es schließlich keinen Notwehrexzess.
WayanMajere
5.4.2025, 22:59:23
Der vorzeitige Notwehrexzess liegt vor, wenn die Abwehr während des Angriffs begonnen hat, aber weiter ausgeführt wird, obwohl der Angriff bereits erfolgreich abgewehrt wurde. (A beleidigt B. Während A noch am Beleidigen ist, schlägt B zu. A hört auf. B schlägt noch mal zu.) Ein nachzeitiger Notwehrexzess kommt nach dem Angriff. (A beleidigt B. Nachdem A bereits aufgehört hat, schlägt B noch zu.) Ein Zuschlagen vor der Notwehrlage ist kein extensiver Notwehrexzess - es fehlt
dann schon an der Gegenwärtigkeit,
damit auch an der Notwehrlage und
das passendste Wort
dafür wäre vielleicht "Präventivschlag."
Das geht aber wirklich nicht mehr in Richtung Notwehr und ist erst recht kein Notwehrexzess.
