Definition: Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)
19. April 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einem „extensiven“ Notwehrexzess?
Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

F. Rosenberg 🦅
26.11.2024, 17:52:08
Ich habe geschrieben: Ein
extensiver Notwehrexzessist der Fall, in dem der Täter die zeitlichen Grenzen der
Notwehrunter- oder überschreitet. Dies hat die KI als falsch bewertet. Dabei ist auch der Fall ein
extensiver Notwehrexzess, wenn der Täter vor der
Notwehrlage zuschlägt. Beim extensiven
Notwehrexzess ist doch schließlich zu unterscheiden zwischen - dem vorzeitigen extensiven
Notwehrexzess und - dem nachzeitigen extensiven
Notwehrexzess.

WayanMajere
5.4.2025, 22:59:23
Der vorzeitige
Notwehrexzess liegt vor, wenn die Abwehr während des Angriffs begonnen hat, aber weiter ausgeführt wird, obwohl der Angriff bereits erfolgreich abgewehrt wurde. (A beleidigt B. Während A noch am Beleidigen ist, schlägt B zu. A hört auf. B schlägt noch mal zu.) Ein nachzeitiger
Notwehrexzess kommt nach dem Angriff. (A beleidigt B. Nachdem A bereits aufgehört hat, schlägt B noch zu.) Ein Zuschlagen vor der
Notwehrlage ist kein
extensiver Notwehrexzess- es fehlt dann schon an der Gegenwärtigkeit, damit auch an der
Notwehrlage und das passendste Wort dafür wäre vielleicht "Präventivschlag." Das geht aber wirklich nicht mehr in Richtung
Notwehrund ist erst recht kein
Notwehrexzess.