Strafrecht

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Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

Definition: Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

19. April 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter einem „extensiven“ Notwehrexzess?

Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.

z. B. Verteidiger schießt auf den ohne Beute fliehenden Dieb. Nach h.M. kann sich der Verteidiger, dessen Handlung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem keine Notwehrlage (mehr) besteht, nicht auf den Entschuldigungsgrund des Notwehrexzesses (§ 33 StGB) berufen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

F. Rosenberg 🦅

F. Rosenberg 🦅

26.11.2024, 17:52:08

Ich habe geschrieben: Ein

extensiver Notwehrexzess

ist der Fall, in dem der Täter die zeitlichen Grenzen der

Notwehr

unter- oder überschreitet. Dies hat die KI als falsch bewertet. Dabei ist auch der Fall ein

extensiver Notwehrexzess

, wenn der Täter vor der

Notwehr

lage zuschlägt. Beim extensiven

Notwehr

exzess ist doch schließlich zu unterscheiden zwischen - dem vorzeitigen extensiven

Notwehr

exzess und - dem nachzeitigen extensiven

Notwehr

exzess.

QUAN

Quanzomania

18.1.2025, 16:16:17

Die Frage ist allerdings dann: woran erkenne ich denn einen vorzeitigen extensiven

Notwehr

exzess, wenn keine

Notwehr

lage eintrifft?

F. Rosenberg 🦅

F. Rosenberg 🦅

18.1.2025, 17:27:49

Die

Notwehr

lage ist immer eingetreten, wenn man

Notwehr

exzess problematisiert. Ohne eine

Notwehr

lage gibt es schließlich keinen

Notwehr

exzess.

WAYA

WayanMajere

5.4.2025, 22:59:23

Der vorzeitige

Notwehr

exzess liegt vor, wenn die Abwehr während des Angriffs begonnen hat, aber weiter ausgeführt wird, obwohl der Angriff bereits erfolgreich abgewehrt wurde. (A beleidigt B. Während A noch am Beleidigen ist, schlägt B zu. A hört auf. B schlägt noch mal zu.) Ein nachzeitiger

Notwehr

exzess kommt nach dem Angriff. (A beleidigt B. Nachdem A bereits aufgehört hat, schlägt B noch zu.) Ein Zuschlagen vor der

Notwehr

lage ist kein

extensiver Notwehrexzess

- es fehlt dann schon an der Gegenwärtigkeit, damit auch an der

Notwehr

lage und das passendste Wort dafür wäre vielleicht "Präventivschlag." Das geht aber wirklich nicht mehr in Richtung

Notwehr

und ist erst recht kein

Notwehr

exzess.


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