Strafrecht

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Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

Definition: Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

3. März 2026

7 Kommentare

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Was versteht man unter einem „extensiven“ Notwehrexzess?

Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.

z. B. Verteidiger schießt auf den ohne Beute fliehenden Dieb. Nach h.M. kann sich der Verteidiger, dessen Handlung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem keine Notwehrlage (mehr) besteht, nicht auf den Entschuldigungsgrund des Notwehrexzesses (§ 33 StGB) berufen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

F. Rosenberg 🦅

F. Rosenberg 🦅

26.11.2024, 17:52:08

Ich habe geschrieben: Ein extensiver Notwehrexzess ist der Fall, in dem der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr unter- oder überschreitet. Dies hat die KI als falsch bewertet.

Da

bei ist auch der Fall ein extensiver Notwehrexzess, wenn der Täter vor der Notwehrlage zuschlägt. Beim extensiven Notwehrexzess ist doch schließlich zu unterscheiden zwischen - dem vorzeitigen extensiven Notwehrexzess und - dem nachzeitigen extensiven Notwehrexzess.

QUAN

Quanzomania

18.1.2025, 16:16:17

Die Frage ist allerdings

da

nn: woran erkenne ich denn einen vorzeitigen extensiven Notwehrexzess, wenn keine Notwehrlage eintrifft?

F. Rosenberg 🦅

F. Rosenberg 🦅

18.1.2025, 17:27:49

Die Notwehrlage ist immer eingetreten, wenn man Notwehrexzess problematisiert. Ohne eine Notwehrlage gibt es schließlich keinen Notwehrexzess.

WayanMajere

WayanMajere

5.4.2025, 22:59:23

Der vorzeitige Notwehrexzess liegt vor, wenn die Abwehr während des Angriffs begonnen hat, aber weiter ausgeführt wird, obwohl der Angriff bereits erfolgreich abgewehrt wurde. (A beleidigt B. Während A noch am Beleidigen ist, schlägt B zu. A hört auf. B schlägt noch mal zu.) Ein nachzeitiger Notwehrexzess kommt nach dem Angriff. (A beleidigt B. Nachdem A bereits aufgehört hat, schlägt B noch zu.) Ein Zuschlagen vor der Notwehrlage ist kein extensiver Notwehrexzess - es fehlt

da

nn schon an der Gegenwärtigkeit,

da

mit auch an der Notwehrlage und

da

s passendste Wort

da

für wäre vielleicht "Präventivschlag."

Da

s geht aber wirklich nicht mehr in Richtung Notwehr und ist erst recht kein Notwehrexzess.

MO

Moritz

6.6.2025, 11:36:44

Na

ja

,

da

s ist

ja

gerade die Streitfrage, wenn man den extensiven Notwehrexzess thematisiert. Die Verfechter des extensiven Notwehrexzesses würden dir

da

widersprechen.


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