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Definition: Verbraucher (§ 13 BGB)

24. März 2026

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Wer ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB?

Verbraucher ist jede natürliche Person (persönliches Kriterium), die ein Rechtsgeschäft (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.

Der Verbraucherbegriff wird in § 13 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Unternehmerbegriff in § 14 Abs. 1 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.

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