Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Interessentheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Definition: Interessentheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
10. Februar 2026
4,7 ★ (7.574 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann ist nach der „Interessentheorie“ eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?
Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlicher Natur, wenn die streitentscheidenden Normen überwiegend dem öffentlichen Interesse dienen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
