Definition: Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB)

17. April 2025

2 Kommentare

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Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB)?

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 1 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

VI

Viooola

21.1.2025, 00:29:54

Nach dem neuen Update sind bei mir die Fragen von der KI bei der man die Antwort selber schreiben kann immer oberhalb abgeschnitten, sodass die Frage nicht mehr erkennbar ist.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

26.1.2025, 20:20:59

Hallo, vielen Dank für den Hinweis! Wir konnten den Fehler bislang nicht reproduzieren. Es wäre großartig, wenn du uns einen Screenshot schicken könntest an unseren Support: support@jurafuchs.de. Vielen Dank für deine Mithilfe! 


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