Definition: Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB)

19. April 2025

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Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB)?

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 1 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
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