Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB)

Definition: Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB)

4. Dezember 2024

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Was versteht man unter „Naturalrestitution“?

Unter Naturalrestitution versteht man die Herstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

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