Definition: Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB)
3. Juli 2025
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Was versteht man unter „Naturalrestitution“?
Unter Naturalrestitution versteht man die Herstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Fundstellen
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