Definition: Synallagma (vor § 320 BGB)

19. Mai 2025

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Was versteht man unter „Synallagma“?

Unter Synallagma versteht man die rechtliche Abhängigkeit zwischen den Hauptleistungspflichten eines Schuldverhältnisses.

Das Synallgma entsteht, wenn die eine Partei ihre Leistungspflicht nur deshalb übernimmt, weil die andere Partei ebenfalls eine Leistungspflicht übernimmt – und umgekehrt.Der Begriff Synallagma kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Tausch, Handel“.
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