Definition: Synallagma (vor § 320 BGB)

14. Juli 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter „Synallagma“?

Unter Synallagma versteht man die rechtliche Abhängigkeit zwischen den Hauptleistungspflichten eines Schuldverhältnisses.

Das Synallgma entsteht, wenn die eine Partei ihre Leistungspflicht nur deshalb übernimmt, weil die andere Partei ebenfalls eine Leistungspflicht übernimmt – und umgekehrt.Der Begriff Synallagma kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Tausch, Handel“.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

22.5.2025, 12:53:14

ich weiss, dass es pauschal schwierig ist: wo in der klausur kann ich das anbringen oder einfließen lassen? gibt es auch andere rechtsgebiete, wo man das

synallagma

nennen darf? vielen dank :)

HEI

Heino

13.6.2025, 23:44:54

Wenn du einen gegenseitigen Vertrag prüfen musst, kannst auf die Eigenschaft des

Synallagma

eingehen, um den gegenseitigen Vertrag näher zu definieren


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