Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art nach dem BVerwG (§ 40 S. 1 VwGO)
Definition: Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art nach dem BVerwG (§ 40 S. 1 VwGO)
12. Dezember 2025
1 Kommentar
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Die Literatur vertritt i.R.v. § 40 S. 1 VwGO überwiegend die sog. „Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit“. Das BVerwG folgt dieser Formel gerade nicht, was es zuletzt in einem Urteil aus 2025 ausdrücklich klar gestellt hat. Wann ist eine Streitigkeit nach dem BVerwG verfassungsrechtlicher Natur?
Eine Streitigkeit ist verfassungsrechtlicher Art wenn es im Kern des Rechtsstreits um das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsrechtssubjektes, also gerade um dessen besondere verfassungsrechtliche Funktionen und Kompetenzen geht.
Fundstellen
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