Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Actio libera in causa (vor § 20 StGB)

Definition: Actio libera in causa (vor § 20 StGB)

19. Juli 2025

4 Kommentare

4,7(6.414 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter der Figur der „actio libera in causa“ (a.l.i.c.)?

Unter den Voraussetzungen einer a.l.i.c. soll eine Tatbestandsverwirklichung auch dann zur Schuld zurechenbar sein, wenn der Täter zwar im Zeitpunkt der unmittelbaren Tatbestandsverwirklichung schuldunfähig ist, aber seine Schuldunfähigkeit – namentlich aufgrund vorhergehenden Genusses von Alkohol oder anderen Rauschmitteln – zu vertreten hat.

Die Verfassungsmäßigkeit und dogmatische Herleitung der a.l.i.c. ist umstritten, wird aber im Ergebnis von der h.M. anerkannt (Tatbestandsmodell). Einen Überblick über die wichtigsten Theorien findest Du hier.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und Strafrecht Allgemeiner Teil-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Strafrecht Allgemeiner Teil
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen