Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Unmittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

Definition: Unmittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

24. November 2024

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Definiere den Begriff des unmittelbaren Täters (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB):

Unmittelbarer Täter ist derjenige, der die Straftat selbst begeht, also alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt und da- mit den Tatbestand eigenhändig verwirklicht.

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