Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Definition: Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Was versteht man nach Auffassung des BGH unter einem „gefährlichen Werkzeug“ iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB (abstrakt-objektiv)?
Als gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand anzusehen, der im Fall seines Einsatzes gegen Personen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit die Eignung besitzt, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magie99Capona
7.7.2024, 21:10:17
ich verstehe nicht was die Formulierung „ im falle seines einsatzes“ sinnvolles zu der definition beiträgt
Timurso
8.7.2024, 09:27:52
Die Formulierung betont, dass ein Einsatz des Werkzeugs keine Voraussetzung ist und dass für die Betrachtung der Gefährlichkeit auf den hypothetischen Fall des Einsatzes abzustellen ist, nicht auf die Gefährlichkeit des Mitführens etc.