Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)
Definition: Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)
Was versteht man unter „persönlichen Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen“?
Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sind Umstände, deren Vorliegen die Verfolgung eines an sich rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens hindern.
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