Definition: Berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO)
12. August 2025
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Wie definierst Du den Begriff des „berechtigten Interesses“ (§ 43 Abs. 1 VwGO)?
Das berechtigte Interesse umfasst jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art.
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