Definition: Freiheit (i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)
19. Juli 2025
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Was versteht man unter Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit.
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