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Definition: Freiheit (i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)
21. Juni 2026
Definition
Was versteht man unter Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit.
Sich aus dem restriktiven Freiheitsbegriff ergebende Schutzlücken werden durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschlossen.
Fundstellen
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