Deliktsrecht: 13 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Definitionen zum Thema Deliktsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verrichtungsgehilfe (§ 831 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Verrichtungsgehilfen“ (§ 831 Abs. 1 BGB)?

Stoffgleich (§ 823 Abs. 1 BGB)

Wann ist ein Weiterfresserschäden „stoffgleich“ mit dem Vertragsmangel der geschuldeten Sache (§ 823 Abs. 1 BGB)?

Weiterfresserschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Weiterfresserschaden“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?

Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter einer „Verkehrssicherungspflicht“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?

Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)

Wann wurde der Unfall zweier Kraftfahrzeuge durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht (§ 17 Abs. 3 StVG)?

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?

Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

Wann scheidet die Halterhaftung aufgrund von „höherer Gewalt“ aus (§ 7 Abs. 2 StVG)?

Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):

In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?

Halter (§ 7 Abs. 1 StVG)

Wer ist der „Halter“ eines Kraftfahrzeuges (§ 7 Abs. 1 StVG)?

Verletzungshandlung (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „Verletzungshandlung“ (§ 823 Abs. 1 BGB):

Leben (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „Leben“ (§ 823 Abs. 1 BGB):

Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „absolute“ Rechtsgüter und Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB):