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Definition: Offizialprinzip (§ 152 Abs. 1 StPO)
10. April 2026
1 Kommentar
Was versteht man unter dem Begriff „Offizialprinzip“ (§ 152 Abs. 1 StPO)?
Das Offizialprinzip besagt, dass die Strafverfolgung Aufgabe des Staates ist.
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