Strafprozessrecht: 12 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Definitionen zum Thema Strafprozessrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG)

Was versteht man unter dem Grundsatz „ne bis in idem“?

Nemo-tenetur-Grundsatz

Was besagt der „nemo-tenetur-Grundsatz”?

Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 S. 1 GVG)

Was versteht man unter dem „Öffentlichkeitsgrundsatz“?

Konzentrationsmaxime

Was versteht man unter dem Begriff der „Konzentrationsmaxime“?

Beschleunigungsgrundsatz

Was besagt der „Beschleunigungsgrundsatz“?

In dubio pro reo

Was meint der Begriff „in dubio pro reo“?

Akkusationsprinzip (§ 151 StPO)

Was versteht man unter dem Begriff „Akkusationsprinzip“ (§ 151 StPO)?

Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)

Was versteht man unter dem Begriff „Legalitätsprinzip” (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)?

Offizialprinzip (§ 152 Abs. 1 StPO)

Was versteht man unter dem Begriff „Offizialprinzip“ (§ 152 Abs. 1 StPO)?

Antragsdelikte (vor § 77 StGB)

Was versteht man unter einem „Antragsdelikt“?

Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Was beinhaltet der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)?

Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)

Was beinhaltet das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)?