Definition: Obliegenheit (vor § 241 BGB)
3. April 2025
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Was versteht man unter einer „Obliegenheit“?
Eine Obliegenheit ist die Verbindlichkeit einer Partei des Schuldverhältnisses, deren Erfüllung von der anderen Partei nicht verlangt werden kann; die mit der Obliegenheit belastete Partei erleidet jedoch Rechtsnachteile, wenn sie der Obliegenheit nicht nachkommt.
Fundstellen
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