Definition: Vertragsfreiheit (vor § 311 BGB)

12. Mai 2025

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Was versteht man unter „Vertragsfreiheit“?

Vertragsfreiheit ist die Möglichkeit des Einzelnen, die Rechtsbeziehungen zu anderen mittels Vertrag beliebig zu gestalten.

Die Vertragsfreiheit und Privatautonomie der Parteien ist Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
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