Definition: Nebentäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
15. August 2025
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Was versteht man unter einem „Nebentäter“?
Nebentäter ist, wer einen Tatbestand unabhängig von einem anderen verwirklicht oder bei der Tatbegehung auf der Mitwirkung eines anderen ohne gemeinsamen Tatentschluss aufbaut.
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