Definition: Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)

17. April 2025

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Was versteht man unter dem Begriff „Geschäftsbesorgung“ (§ 677 BGB)?

Geschäftsbesorgung umfasst jede tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigkeit, auch von kurzer Dauer, soweit es über reines Dulden oder Unterlassen hinausgeht.

Der Begriff der Geschäftsbesorgung ist wie im Auftragsrecht (§ 662 BGB) weit zu verstehen. Eine Geschäftsbesorgung kann also beispielsweise in dem Abschluss eines Vertrages, dem Löschen des brennenden Nachbarhauses oder auch in dem Abschleppen eines Pkw liegen.
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