Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Voraussetzungen
Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)
Definition: Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)
17. April 2025
4,7 ★ (904 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter dem Begriff „Geschäftsbesorgung“ (§ 677 BGB)?
Geschäftsbesorgung umfasst jede tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigkeit, auch von kurzer Dauer, soweit es über reines Dulden oder Unterlassen hinausgeht.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!