Definition: Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)
26. Januar 2025
6 Kommentare
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Definiere den Begriff „Rechtsgeschäft“:
Das Rechtsgeschäft ist der Gesamttatbestand, der vorliegen muss, damit die gewollte Rechtsfolge eintreten kann
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
9.9.2021, 23:55:22
Richtig cooler Aufgabenmodus
Christian Leupold-Wendling
12.10.2021, 11:51:12
Harvey, vielen Dank für das Feedback. Freut uns sehr!! Wir sind sehr bemüht, das Lernen noch abwechslungsreicher zu gestalten und sind deshalb eigentlich kontinuierlich dabei, neue Frage-Formate auszuprobieren. Lieben Gruß, - Christian, Mit-Gründer & Geschäftsführer von Jurafuchs
Law_yal_life
18.9.2023, 11:22:50
Rechtsgeschäfte gibt als Einseite und mehrseitige? Einseitige war z.B. Mahnung!! Welche gibt es da noch? Mehrseitige sowas wie Verträge usw.? Was ist noch relevant zum Rechtsgeschäft zu wissen?
Benedikt
26.10.2023, 10:53:55
Ich meine, dass die Mahnung gerade kein Rechtsgeschäft ist, da sie eine 
rechtsgeschäftsähnliche Handlungdarstellt (die Rechtsfolge, tritt unabhängig vom Willen des Mahnenden ein). Rechtsgeschäfte können entweder einseitig oder mehrseitig verpflichten. BeI mehrseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften ist zwischen vollkommenen und unvollkommenen zu unterscheiden und zwar danach, ob auf beiden Seiten Haupt
leistungspflichtenbestehen.
Lazer
13.12.2023, 21:32:13
Einseitiger Rechtsgeschäft kann die Vollmachtserteilung sein oder eine Schenkung, da sie nur die Willenserklärung einer Partei erfordert und keine Annahme des
ggüvoraussetzt
Blotgrim
6.3.2024, 09:18:25
Einseitige wäre auch die Kündigung oder Anfechtung