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Definition: Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO)
Definition
Was ist eine (Vollstreckungs-)Klausel (§ 725 ZPO)?
Eine Klausel (oder: Vollstreckungsklausel) ist die auf einer Ausfertigung des Urteils angebrachte Erklärung, die bescheinigt, dass aus dem Titel vollstreckt werden darf.
Fundstellen
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