Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Kausalität

Kausalität, kumulative (vor § 12 StGB)

Definition: Kausalität, kumulative (vor § 12 StGB)

24. November 2024

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Was versteht man unter „kumulativer Kausalität“?

Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen.

Beispiel: Zwei Täter schütten unabhängig voneinander eine nicht tödliche Menge Gift ins Glas, die zusammengenommen tödlich wirkt. Fälle der kumulativen Kausalität lassen sich „ganz normal“ mit der conditio-sine-qua-non-Formel lösen. Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Beitrag lediglich mitursächlich war.
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