Definition: Verteidigung (§ 32 StGB)

19. April 2025

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Wann liegt eine „Verteidigung“ i.S.d. Notwehr vor (§ 32 StGB)?

Verteidigung ist ein Verhalten, welches sich grundsätzlich allein gegen den Angreifer richten darf, da nur dessen Verhalten die Berechtigung zur Notwehr begründet.

Ausnahmen macht die Rechtsprechung aber z.B. bei Angriffen, die mit fremden Gütern ausgeführt oder wenn Dritte in den Angriff verstrickt werden (z.B. als menschlicher Schutzschild).
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