Definition: Verteidigung (§ 32 StGB)
16. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (6.595 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann liegt eine „Verteidigung“ i.S.d. Notwehr vor (§ 32 StGB)?
Verteidigung ist jedes Verhalten, durch das der Betroffene dem Angriff entgegentritt. Darunter fallen Maßnahmen der sog. Schutzwehr (z.B. Blocken eines Schlags) und der Trutzwehr (z.B. ein Fausthieb als Gegenschlag).
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Charles "Chuck" McGill
13.2.2025, 12:15:09
Hat da jemand Urteile für mich? Bisher habe ich gelernt, dass sich die Abwehr gegen vom Angreifer verwendete fremde Gegenstände nach den Notständen richtet. Die KI meint in ihrer Erklärung jetz die Rsp. würde hier teils auch die Notwehr gelten lassen?