Definition: Verteidigung (§ 32 StGB)
19. April 2025
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Wann liegt eine „Verteidigung“ i.S.d. Notwehr vor (§ 32 StGB)?
Verteidigung ist ein Verhalten, welches sich grundsätzlich allein gegen den Angreifer richten darf, da nur dessen Verhalten die Berechtigung zur Notwehr begründet.
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