Definition: Antragsdelikte (vor § 77 StGB)
17. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (2.704 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einem „Antragsdelikt“?
Antragsdelikte sind solche Delikte, bei denen das Gesetz bestimmt, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jonas0108
4.10.2024, 11:10:42
Heißt Verfolgen der Straftat, dass die Staatsanwaltschaft ohne Antrag schon kein Ermittlungsverfahren einleiten kann (außer öffentliches Interesse) oder bezeiht sich der Begriff "Verfolgen" auf die Erhebung einer Anklage? Vielen Dank im Voraus! :)
Tobias Schulte
16.10.2024, 12:34:22
Ein notwendiger, fehlender Antrag stellt ein Verfahrenshindernis dar. Die StA müsste das Verfahren mE nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen bzw. gar nicht erst aufnehmen. Korrigiert mich gerne.