Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz, bedingter - Billigungstheorie (§ 15 StGB)
Definition: Vorsatz, bedingter - Billigungstheorie (§ 15 StGB)
22. Februar 2025
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Wann liegt nach der Billigungstheorie der Rechtsprechung „bedingter Vorsatz“ des Täters vor?
Nach der Billigungstheorie der Rspr. hat der Täter bedingten Vorsatz, wenn er den als möglich erkannten Erfolg billigend in Kauf nimmt.
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