Definition: In dubio pro reo
23. Juni 2025
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Was meint der Begriff „in dubio pro reo“?
Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ muss von mehreren möglichen Sachverhaltsalternativen diejenige Sachverhaltsalternative zugrunde gelegt werden, die für den Angeklagten die günstigste Rechtsfolge herbeiführt. Dies gilt nur bei subjektiven Zweifeln des Gerichts.
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