Definition: Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)
Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?
Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nichtkrankhafte Bewusstseinstrübung oder - einengung, die zu einem Verlust der raum-zeitlichen Orientierung führt (zB extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).
Die Prüfung der (verminderten) Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) erfolgt zweistufig:
(1) Zunächst muss einer der vier im Gesetz genannten biologischen Befunde vorliegen (Krankhaft seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung, schwere seelische Störung).
(2) Zu prüfen ist, dann ob der Täter wegen des Befunds psychisch unfähig war, also entweder in seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!