Definition: Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)
4. Juli 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?
Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nicht krankhafte Bewusstseinstrübung oder -einengung, die zu einem Verlust der raumzeitlichen Orientierung führt (z. B. extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
paul1ne
19.6.2025, 23:24:36
Mir fällt es sehr schwer, mit die drei Definitionen zu merken. Hat jemand hier eine gute Eselsbrücke oder Merkhilfe, mit der man sie auseinanderhalten kann? :)

Rechthaber
26.6.2025, 11:14:36
angeborene intilligenzschwäche