Definition: Gesamtzusage

22. November 2024

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Was versteht man unter einer Gesamtzusage (§ 611a BGB)?

Eine Gesamtzusage ist eine Willenserklärung des Arbeitgebers in allgemeiner Form an alle Arbeitnehmer des Betriebs (oder einen nach abstrakten Merkmalen abgegrenzten Teil von ihnen), durch die den Arbeitnehmern ein Vorteil versprochen wird. Es handelt sich nach hM um ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer.

Gegenstand einer Gesamtzusage können sämtliche zugunsten des Arbeitnehmers zugesagte Leistungen wie Freistellungen, Einmalzahlungen, betriebliche Altersversorgungen, Essenzuschüsse.... sein.
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