Definition: Beförderungserschleichung (§ 265a Abs. 1 StGB)

21. November 2024

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Wann versteht man unter einer „Beförderungserschleichung“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?

Eine Beförderung liegt stets vor, wenn eine Person von einem Ort an einen anderen transportiert wird. Die Beförderung wird erschlichen, wenn der Täter sich ordnungswidrig verhält und ihn der Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt.

Kein Erschleichen stellt es dar, wenn man die Beförderungsleistung offen und eindeutig als Schwarzfahrer in Anspruch nimmt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IA

Iris A

12.10.2022, 10:31:25

Kam jetzt gerade im Herbsttermin Ba-Wü 22, ob zwei Schwarzfahrer, die aus Protest ein T-Shirt mit der Aufschrift "Die Bahn ist frei." den Tatbestand vom § 265a StGB erfüllen :)

RYD

Ryd

28.10.2024, 22:34:42

Warum findet sich hier kein Hinweis auf die h. L., die das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen als erforderlich ansieht? Ich würde vermuten, dass der Streit in den meisten Konstellationen zu dem Thema in der Klausur zu besprechen ist.


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