Definition: Datenbegriff, allgemein

4. Juli 2025

4 Kommentare

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Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?

Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form codiert sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie verarbeitet werden. Im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Daten nicht personenbezogen sein.

Der Gesetzgeber hat den Datenbegriff ausdrücklich nicht näher definiert. Die Legaldefinition (§ 202a Abs. 2 StGB) dient nur der Einschränkung des dort vorausgesetzten allgemeinen Datenbegriffs.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Stöff BeiG

Stöff BeiG

19.12.2023, 19:18:47

Moin, wieso wird nicht Bezug auf die DSG-VO genommen, wo der Begriff der personenbezogenen Daten legaldefiniert ist, wenn es um die Abgrenzung geht?

MAX06

max06

2.5.2024, 17:54:58

Der Datenbegriff bei § 263a ist deutlich weiter als der der DSGVO, es braucht genau keine Personenbezogenheit. Andererseits sind Daten z.B. auf Papier zwar von der DSGVO erfasst, vermutlich nicht aber unbedingt von § 263a (Ausnahme: Der Computer kann scannen und Schrift erkennen).

OKA

okalinkk

24.5.2025, 11:19:34

ist dieser Datenbegriff im StGB immer gleich?

Dogu

Dogu

3.6.2025, 13:33:38

Nein, Fischer spricht sich in § 263a StGB, Rn. 3 explizit dagegen aus, da der Datenbegriff beim

Computerbetrug

keine Aufzeichnung o.Ä. anders als bei § 268 II, 269 oder 202a erfordert. Gemein ist aber wohl, dass keine personenbezogenen Informationen i.S.d. DSGVO vorliegen müssen.


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