Definition: Datenbegriff, allgemein
4. Juli 2025
4 Kommentare
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Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form codiert sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie verarbeitet werden. Im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Daten nicht personenbezogen sein.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Stöff BeiG
19.12.2023, 19:18:47
Moin, wieso wird nicht Bezug auf die DSG-VO genommen, wo der Begriff der personenbezogenen Daten legaldefiniert ist, wenn es um die Abgrenzung geht?
max06
2.5.2024, 17:54:58
Der Datenbegriff bei § 263a ist deutlich weiter als der der DSGVO, es braucht genau keine Personenbezogenheit. Andererseits sind Daten z.B. auf Papier zwar von der DSGVO erfasst, vermutlich nicht aber unbedingt von § 263a (Ausnahme: Der Computer kann scannen und Schrift erkennen).
okalinkk
24.5.2025, 11:19:34
ist dieser Datenbegriff im StGB immer gleich?
Dogu
3.6.2025, 13:33:38
Nein, Fischer spricht sich in § 263a StGB, Rn. 3 explizit dagegen aus, da der Datenbegriff beim
Computerbetrugkeine Aufzeichnung o.Ä. anders als bei § 268 II, 269 oder 202a erfordert. Gemein ist aber wohl, dass keine personenbezogenen Informationen i.S.d. DSGVO vorliegen müssen.