Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Definition: gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
22. Februar 2025
4 Kommentare
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Wann handelt der Täter „gewerbsmäßig“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
Gewerbsmäßig handelt, wer sich eigennützig durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will
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