Definition: Gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

5. Januar 2026

6 Kommentare

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Wann handelt der Täter „gewerbsmäßig“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?

Gewerbsmäßig handelt, wer sich eigennützig durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will

Wenn die Absicht zur mehrfachen Tatbegehung vorliegt, ist schon die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen, auch wenn sie die einzige bleibt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

L.G

L.Goldstyn

30.7.2024, 13:47:39

Braucht es diese beiden Definitionselemente? Warum kann der Definitionsteil „nicht nur vorübergehend“ nicht gestrichen werden?

TI

Tinki

23.9.2024, 19:04:45

Frage ich mich auch!

SM2206

SM2206

25.9.2024, 00:58:09

Würde auch sagen, dass das überflüssig ist. Vielleicht ist aber auch nur missverständlich formuliert. Die gängige Definition lautet ungefähr so:

Gewerbsmäßig

handelt, wer die Absicht hat, sich aus der wiederholten Tatbegehung (hier dann aus wiederholten Diebstählen) eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Die nicht unerhebliche Dauer hat in dieser Definition dann die Funktion, die fortlaufende Einnahmequelle einzugrenzen, und ist nicht redundant. Man könnte natürlich auch „nicht nur vorübergehend“ in der hiesigen Definition mit „fortlaufend“ gleichsetzen, aber dann ist die Definition zumindest unglücklich formuliert, weil sich eben aufdrängt, dass Teile überflüssig sind.

Moltisanti

Moltisanti

12.2.2025, 16:46:08

was ist wenn er nicht eigennützig handelt ?

Gina

Gina

27.11.2025, 16:28:39

Also, laut der Jurafuchs Definition wäre die

Gewerbsmäßig

keit dann ja abzulehnen. Wenn du sie aber folgendermaßen definierst: Wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen möchte, dann wird die Eigennützigkeit eben nicht gefordert. Letztere ist die Definition, die ich immer verwendet habe. Denke, dass wenn das Problem im Sachverhalt angelegt ist, man aber vieles mit entsprechenden Argumenten gut vertreten kann.

aagni

aagni

18.6.2025, 14:14:27

Hallo Zusammen, nach x-maliger Wiederholung und zahlreichen Einreichungen muss diese Frage gestellt werden. Ich formuliere die Definition meist mit dem Begriff „Fortlaufende Einnahmequelle“ , welche aus meiner Perspektive auch den gleichen Inhalt transportiert wie „nicht nur vorrübegehende Einnahmequelle“. Bitte hier um Feedback. Danke und liebe Grüße :D


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